Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung für WBK und Waffenpass

Klinisch-psychologische Begutachtung in Enns für Antragsteller einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenpasses.

Ablauf ansehenKontakt & Termin

Psychologisches Gutachten für Waffenbesitzkarte und Waffenpass

Vor Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses prüft die zuständige Waffenbehörde die waffenrechtliche Verlässlichkeit. Antragsteller, die nicht Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind, haben grundsätzlich ein klinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Im Anlassfall kann die Waffenbehörde auch bei bestehendem Waffenbesitz ein solches Gutachten verlangen. Dabei wird beurteilt, ob eine Neigung besteht, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

Wichtig für die Antragstellung: Nach der seit 28. April 2026 geltenden Regelung ist im Antrag bereits jener klinisch-psychologische Gutachter bekanntzugeben, der das Gutachten erstellen wird. Die Anforderungen Ihres konkreten Verfahrens klären Sie bitte zusätzlich mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde.

Die Begutachtung wird in meiner Praxis in 4470 Enns durchgeführt. Das Einzugsgebiet umfasst insbesondere Enns, Linz, Steyr, St. Valentin, Amstetten, Wels, Perg, Mauthausen, Traun und Asten sowie weitere Regionen Oberösterreichs und des angrenzenden Niederösterreichs.

Mag. Günther Kreiml – Klinischer und Gesundheitspsychologe
Persönliche Begutachtung

Ihr Ansprechpartner für die waffenrechtliche Begutachtung

Mag. Günther Kreiml
Klinischer und Gesundheitspsychologe

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung wird persönlich und nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Vor der Untersuchung erhalten Sie Informationen zum Ablauf und können organisatorische Fragen klären.

Die Begutachtung findet nach Terminvereinbarung in der Praxis in Enns statt.

Termin & Kontakt

Ablauf der waffenrechtlichen Begutachtung

1. Kontakt

Nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt auf und geben Sie Ihre Begutachtungsabsicht bekannt. Organisatorische Fragen können dabei geklärt werden.

2. Antrag

Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde und geben Sie den vorgesehenen klinisch-psychologischen Gutachter bekannt.

3. Begutachtung

Die Untersuchung erfolgt persönlich und umfasst Vorgespräch, psychologische Tests und Fragebögen sowie ein Explorationsgespräch.

4. Gutachten

Auf Basis der Begutachtung werden das klinisch-psychologische Gutachten und die für die Behörde vorgesehene Mitteilung erstellt.

Dauer und Vorbereitung

Die Begutachtung dauert erfahrungsgemäß etwa drei bis vier Stunden. Planen Sie ausreichend Zeit ein und kommen Sie möglichst ausgeruht und pünktlich.

  • Gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.
  • Wenn Sie eine Brille benötigen, bringen Sie diese bitte mit.
  • Nehmen Sie ärztlich verordnete Medikamente wie verordnet ein. Verwenden Sie keine nicht verordneten Mittel, die Ihre körperliche oder geistige Verfassung beeinträchtigen könnten.
  • Falls Sie bereits eine negative Gutachten erhalten haben, nehmen Sie dieses mit.
  • Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie möglichst frühzeitig ab.

Kosten

Das Honorar für die Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit ist im Waffengesetz festgelegt und beträgt derzeit:

€ 678,- exkl. USt.

Was wird bei der Verlässlichkeitsprüfung untersucht?

Die klinisch-psychologische Begutachtung dient der Beantwortung der gesetzlich vorgegebenen Fragestellung, ob der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Die Untersuchung erfolgt unabhängig, einzeln, persönlich und unmittelbar durch den Gutachter.

Privatsphäre und Datenschutz

Die Begutachtung unterliegt den einschlägigen berufsrechtlichen Verschwiegenheits- und Datenschutzbestimmungen. Informationen über die konkrete Übermittlung und Aufbewahrung des Gutachtens erhalten Sie im Rahmen der Begutachtung.

Häufige Fragen zur WBK-Begutachtung

Brauche ich für eine Waffenbesitzkarte ein psychologisches Gutachten?

Antragsteller, die nicht Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind, haben nach § 41 WaffG grundsätzlich ein klinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Für den konkreten Einzelfall ist die zuständige Waffenbehörde maßgeblich.

Wie lange dauert der Psychotest für die WBK?

Für die Begutachtung sollten Sie etwa drei bis vier Stunden einplanen. Die tatsächliche Dauer kann vom individuellen Untersuchungsverlauf abhängen.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die gesetzlich vorgesehene Reihenfolge umfasst Vorgespräch, psychologische Tests und Fragebögen sowie ein Explorationsgespräch.

Wo findet die Begutachtung statt?

Die Begutachtung findet in der Praxis in 4470 Enns, Rosenstraße 36, statt.

Wann muss ich den Gutachter bekanntgeben?

Nach der aktuellen Fassung des § 41 WaffG ist der vorgesehene klinisch-psychologische Gutachter bereits im Antrag bekanntzugeben.

Kontakt und Terminvereinbarung

Mag. Kreiml Günther

Klinischer- und Gesundheitspsychologe
Militärpsychologe
Notfallpsychologe

Praxis:
Rosenstraße 36
4470 Enns, Österreich

Telefon: 0660/3757973
E-Mail: kreiml@gmx.at